Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 ist in Ebern ein tiefgreifender Einschnitt in der medizinischen Versorgung vollzogen worden. Nach 113 Jahren endete die stationäre Versorgung im Krankenhaus Ebern. Für viele Menschen im Baunach-, Itz-, Weisach- und Lautergrund bedeutet der Verlust ihres wohnortnahen Krankenhauses deutlich längere Wege zur nächsten Klinik und damit eine spürbare Verschlechterung der medizinischen Versorgung.
Im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern [➚] hat Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD) nun nochmals seine Sicht auf die Hintergründe der Schließung sowie auf mögliche Nachnutzungen des Krankenhausgebäudes dargestellt (Seite 9). Dabei beschreibt er die Stilllegung vor allem als Folge struktureller Probleme im Gesundheitswesen. Die Finanzierungssystematik berücksichtige kleinere Häuser nicht ausreichend, zudem sei die Auslastung in Ebern über längere Zeit zu gering gewesen. Häufig seien nicht einmal die Hälfte der Betten belegt gewesen. Aus seiner Sicht sei die Schließung daher kaum zu verhindern gewesen. Unternommen hatte er dagegen eh nichts.
Seine Darstellung im Mitteilungsblatt blendet wesentliche Zusammenhänge aus. Bereits zuvor, Mitte/Ende 2021, war die stationäre Chirurgie in Ebern aufgegeben worden, mit seiner Zustimmung als Verwaltungsrat der Kliniken. Mit dem Fehlen der Chirurgie entfiel ein wichtiger Zuweiser für die verbliebene Innere Medizin, was zwangsläufig zu einem Rückgang der Patientenzahlen führte. Die geringere Auslastung kann somit nicht ausschließlich auf allgemeine Rahmenbedingungen zurückgeführt werden, sondern steht auch im Zusammenhang mit früheren strukturellen Entscheidungen innerhalb der Kliniklandschaft. In der öffentlichen Diskussion wird daher darauf hingewiesen, dass die wirtschaftliche Schwächung des Standorts zumindest teilweise politisch und organisatorisch vor Ort mitverursacht wurde.
Nach Angaben des Bürgermeisters wurden nun mit der Schließung von Ebern die Innere Abteilung und die Palliativstation nach Haßfurt verlagert. Während die Verlagerung der Palliativbetten nach Haßfurt nachvollziehbar ist, bleibt unklar, ob die internistischen Bettenkapazitäten dort tatsächlich im entsprechenden Umfang ausgeweitet wurden. Öffentliche Berichte über eine formale Aufstockung der Bettenzahl in Haßfurt liegen bislang nicht vor. Damit ist nicht belegt, dass die stationären Kapazitäten für internistische Patientinnen und Patienten im Landkreis Haßberge insgesamt erhalten geblieben sind. Vielmehr steht die wahrscheinliche Möglichkeit im Raum, dass es faktisch zu einer Reduzierung gekommen ist.
Für die Krankenhaus-Immobilie in Ebern stellt Bürgermeister Hennemann eine Perspektive als ambulantes Facharztzentrum in Aussicht. Das ehemalige Krankenhaus beherbergt bereits seit einiger Zeit ein Medizinisches Versorgungszentrum, das unter dem Dach der Haßberg-Kliniken verschiedene Fachrichtungen bündelt. Dazu zählen unter anderem Innere Medizin, Unfallchirurgie und Gynäkologie. Ergänzt würde das Angebot durch Beratungsleistungen wie Diabetes- und Ernährungsberatung sowie durch pflegerische Dienstleistungen in Bereichen wie Wund-, Schmerz- und Demenz-Management, teilte der Bürgermeister mit.
Im August 2025 wurde das Angebot um eine gynäkologische MVZ-Praxis erweitert. Der Bürgermeister wertet dies als Ausbau der ambulanten Versorgung. Gleichzeitig ist jedoch zu berücksichtigen, dass in Ebern im Zuge dessen eine bereits bestehende gynäkologische Praxis geschlossen wurde. Der tatsächliche Zugewinn für die Versorgung vor Ort ist daher differenziert zu betrachten. Auch bei spezialisierten Angeboten wie Gastroenterologie und Kardiologie handelt es sich nicht durchgängig um neue Strukturen. Diese Leistungen waren bereits vor der Schließung des Krankenhauses im ambulanten Bereich in Ebern vorhanden. Die Darstellung eines grundlegend erweiterten Angebots ist daher nur eingeschränkt belegbar.
Seit Jahren wird zudem von Seiten der Haßberg-Kliniken kommuniziert, der Standort Ebern solle zu einem Facharztzentrum mit ambulanten Operationen (Möglichkeit bereits vor Ort) weiterentwickelt werden. Konkrete Umsetzungsschritte über das schon bestehende Angebot hinaus sind bislang jedoch nicht öffentlich dokumentiert. Weder verbindliche Zeitpläne noch Zusagen zu zusätzlichen Fachrichtungen wurden bislang bekannt. Damit bleibt offen, ob es sich um eine realistische Ausbauperspektive oder eher um eine seit längerem wiederholte Absichtserklärung handelt.
Neben der ambulanten Nutzung ist eine pflegerische Nachnutzung des Gebäudes vorgesehen. In der zweiten Etage soll ab Mitte 2026 eine Kurzzeitpflegeeinrichtung mit rund 20 Plätzen entstehen. Träger soll das Bayerische Rote Kreuz sein. Der Umbau werde vom Kreishochbau koordiniert, die Kosten werden mit rund 600.000 Euro angegeben. Die Investitionen tragen die Haßberg-Kliniken, während das BRK als Betreiber die Räume anmieten soll, so der Bürgermeister. Auch eine Tagespflege kündigt der Bürgermeister im Mitteilungsblatt an, wobei fraglich ist, ob hier nicht Kurzzeitpflege und Tagespflege verwechselt werden.
Bislang liegen jedenfalls weder öffentlich zugängliche Informationen zum Baufortschritt noch eigenständige Stellungnahmen des BRK zu dem Projekt vor. Damit stützen sich die bekannten Angaben vor allem auf Verlautbarungen aus dem Umfeld des Klinikträgers und der Kommunalpolitik. In welchem Umfang und mit welcher Ausgestaltung die Pflegeangebote tatsächlich realisiert werden, bleibt daher weiterhin abzuwarten.
Ein Einschnitt war zudem das Ende der Palliativversorgung in Ebern. Die 2012 eingerichtete Station hatte sich einen sehr guten Ruf erworben und wurde von vielen Betroffenen als wichtige, wohnortnahe Anlaufstelle in existenziellen Lebensphasen wahrgenommen. Mit der Verlagerung nach Haßfurt ist diese Form der Versorgung in Ebern nicht mehr vorhanden. Für viele Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige bedeutet dies eine zusätzliche Belastung durch weitere Wege und den Verlust vertrauter Strukturen.
Vor diesem Hintergrund bringt der Bürgermeister seine „Idee“ ins Spiel, im ehemaligen Krankenhaus ein stationäres Hospiz einzurichten. Er argumentiert, viele der früheren Palliativpatienten seien eigentlich Hospizpatienten gewesen, die mangels entsprechender Angebote in der Region in der Krankenhausstation versorgt worden seien. Seine Einschätzung bleibt jedoch eine persönliche Bewertung. Öffentliche Bedarfsanalysen oder statistische Grundlagen, die diese Aussage untermauern, sind nicht bekannt.
Zudem ist die Darstellung, es gebe in der Region kaum Hospizangebote, differenziert zu sehen. Neben dem Hospiz in Coburg [➚] existieren zum Beispiel in Coburg und Bamberg [➚] Palliativstationen. Die Frage, ob und in welchem Umfang im Raum Ebern ein Bedarf für ein stationäres Hospiz besteht, wäre zunächst fachlich zu prüfen.
Hennemann berichtet, er habe seine Hospiz-Idee bereits an den Haßberge-Landrat sowie an die Klinikvorständin herangetragen, Gespräche hätten stattgefunden. Zuständig sind die Gesprächspartner aber allenfalls als Vermieter der Immobilie. Öffentliche Stellungnahmen dieser Akteure zu dem Vorschlag liegen bislang nicht vor. Damit bleibt offen, ob es sich um eine abgestimmte Strategie auf Landkreisebene handelt oder bislang vor allem um eine Initiative des Bürgermeisters selbst.
Zur fachlichen Unterstützung in Ebern sei ein früherer Geschäftsführer der Caritas Coburg eingebunden, der an der Einrichtung eines Hospizes in Coburg beteiligt war. Dieser Geschäftsführer, der aus Ebern stammen soll und seit mehreren Jahren im Ruhestand ist, habe angeboten, bei der Entwicklung eines Konzepts mitzuwirken und bei der Suche nach einem möglichen Träger zu helfen. Auch hier handelt es sich bislang um eine Ankündigung, ohne dass konkrete Konzeptpapiere oder verbindliche Zusagen eines potenziellen Betreibers öffentlich bekannt wären.
In seinen Ausführungen verweist Hennemann zudem auf die Finanzierung der Hospizversorgung und spricht von „guten Förderquoten“. Tatsächlich handelt es sich bei der 95-prozentigen Finanzierung um die bundesweit gesetzlich geregelte Beteiligung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen an den laufenden zuschussfähigen Kosten eines stationären Hospizes. Der verbleibende Anteil von fünf Prozent muss vom Träger über Spenden oder Eigenmittel gedeckt werden. Diese Regelung stellt keine besondere oder zeitlich begrenzte Fördermaßnahme dar, sondern ist Teil der regulären gesetzlichen Finanzierung nach dem Sozialgesetzbuch – anders als es der Bürgermeister im Mitteilungsblatt darstellt.
Für Investitionskosten bestehen zwar Fördermöglichkeiten, etwa durch Zuschüsse des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege von bis zu 10.000 Euro pro Hospizplatz. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Die Finanzierung eines neuen Hospizes ist damit weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten verbunden und hängt von Förderentscheidungen, Spendenbereitschaft und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Trägers ab.
Die Überlegungen zur Nachnutzung des ehemaligen Krankenhauses zeigen damit ein Spannungsfeld zwischen politischen Ankündigungen und noch offenen, teilweise ungeklärten Realitäten. Während der Bürgermeister seine Vorschläge als Chancen für die Region darstellt, bleiben zentrale Punkte unbelegt oder wirken zum Teil verzerrt. Für die Bürgerinnen und Bürger stellt sich damit weniger die Frage nach wohlklingenden Perspektiven als nach belastbaren Fakten, transparenten Entscheidungsprozessen und nachvollziehbaren Zusagen zur künftigen medizinischen und pflegerischen Versorgung in Ebern und Umgebung.

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