Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen. Als Fundament der deutschen Demokratie und Garant für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte hat es maßgeblich zur Stabilität und Entwicklung des Landes beigetragen. Dieser besondere Meilenstein wird in zahlreichen Städten Deutschlands gebührend gefeiert. Die Geschichte des Grundgesetzes beginnt kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Am 1.7.1948 übergaben die Militärgouverneure der westlichen Besatzungsmächte – Frankreich, das Vereinigte Königreich und die USA – den westdeutschen Ministerpräsidenten Dokumente mit ihren Vorstellungen zur Bildung eines westdeutschen Staates. Die verfassungsgebende Versammlung sollte von den Landtagen, nicht direkt, gewählt werden. Vom 10. bis 23.8.1948 traf sich der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee zur Vorbereitung der Versammlung. Der 65-köpfige Parlamentarische Rat, unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer, trat am 1.9.1948 im Zoologischen Forschungsmuseu
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