Im Kommunalwahlkampf 2026 betonen die drei Eberner Bürgermeisterkandidaten, sie wollten sich für den Erhalt des MVZ in Ebern einsetzen. Isabell Zimmer (CSU), Harald Pascher (FDP) und Jürgen Hennemann (SPD) erklärten übereinstimmend, die medizinische Versorgung vor Ort sichern und möglichst ausbauen zu wollen. Bei näherem Hinsehen stellt sich die Frage, wie belastbar diese Forderungen tatsächlich sind – und welche politischen, finanziellen und strukturellen Voraussetzungen erfüllt sein müssten, damit aus Wahlkampfrhetorik konkrete Realität werden kann.
Im ehemaligen Krankenhausgebäude in Ebern befinden sich derzeit drei Medizinische Versorgungszentren (MVZ): eines für Orthopädie und Chirurgie, eines für Innere Medizin sowie eines für Gynäkologie. Diese Einrichtungen sind Tochtergesellschaften der Haßberg-Kliniken. Das Krankenhaus Ebern war bis zum 31.12.25 Teil dieses kommunalen Klinikverbunds gewesen und wurde im Zusammenspiel mit dem Kreistag Haßberge geschlossen. Seitdem konzentriert sich die stationäre Versorgung auf den Standort in Haßfurt.
Die Haßberg-Kliniken sind ein Kommunalunternehmen des Landkreises Haßberge. Berichten zufolge schreiben sowohl die Klinikgesellschaft selbst als auch ihre Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) Defizite. Diese Verluste wirken sich letztlich auf den Kreishaushalt aus. Brisant erscheint in diesem Zusammenhang, dass alle drei Bürgermeisterkandidaten zugleich dem Kreistag angehören. Sie sind also nicht nur kommunale Wahlbewerber, sondern Teil jenes Gremiums, das über Zuschüsse, Defizitausgleiche und strukturelle Weichenstellungen mitentscheidet.
Die Forderung nach einem „Erhalt und Ausbau“ des MVZ in Ebern wirft daher mehrere Fragen auf. Was bedeutet es konkret, eine solche Einrichtung zu erhalten? Und was hieße es, sie auszubauen?
Der Begriff „Ausbau“ suggeriert Wachstum, zusätzliche Fachrichtungen und eine breitere medizinische Versorgung. Tatsächlich jedoch sind die Spielräume eng begrenzt. Die meisten fachärztlichen Sitze sind sogenannte Kassensitze, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) vergeben und verwaltet werden. Für den Landkreis Haßberge und speziell für den Standort Ebern komme nach derzeitiger Bedarfsplanung allenfalls ein HNO-Kassensitz in Betracht. Weitere zusätzliche Facharztrichtungen dürften momentan für Ebern nicht realistisch sein.
Dass diese Möglichkeit nicht nur auf dem Papier besteht, zeigt sich auch daran, dass Vertreter der KVB kürzlich in Ebern gewesen seien, um sich geeignete Mietobjekte für eine mögliche HNO-Praxis anzusehen. Nach Informationen aus dem Umfeld der Gespräche seien sowohl Räume in der Altstadt als auch Flächen im ehemaligen Krankenhausgebäude besichtigt worden. Eine zentrale Rolle habe dabei das Quartiersmanagement gespielt, dessen Kernaufgabe die Belebung der Altstadt ist und das offenbar aktiv bei der Suche nach geeigneten Praxisräumen unterstützte. Konkrete Ergebnisse oder verbindliche Zusagen lägen bislang jedoch nicht vor.
Die Tatsache, dass mehrere Objekte in der Altstadt geprüft worden seien, deutet wohl eher darauf hin, dass eine HNO-Praxis – sollte sich ein Facharzt oder eine Fachärztin für Ebern entscheiden – möglicherweise als eigenständige, niedergelassene Praxis eröffnet werden könnte. Weniger wahrscheinlich erscheine dagegen eine Eingliederung in die bestehenden MVZ-Strukturen der Haßberg-Kliniken. Die Fachrichtung HNO ist am Krankenhaus in Haßfurt nicht vertreten. Ein neues MVZ-Fachgebiet ohne Anbindung an das stationäre Angebot würde daher kaum in das bestehende Verbundkonzept passen.
Ein Ausbau würde grundsätzlich bedeuten, dass neben den bestehenden drei Disziplinen höchstens eine weitere Fachrichtung etabliert werden könnte – und auch das nur, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt und entsprechende personelle Ressourcen gefunden würden. Angesichts des flächendeckenden Ärztemangels im ländlichen Raum erscheint selbst diese Option nicht selbstverständlich.
Zudem stellt sich die Frage nach der strategischen Ausrichtung. Die MVZ der Haßberg-Kliniken übernehmen nicht nur die ambulante Versorgung vor Ort, sondern erfüllen auch die Funktion eines „Einweiser-MVZs“. Das bedeutet, dass sie Patientinnen und Patienten bei Bedarf an das Mutterhaus in Haßfurt weitervermitteln. In dieser Rolle stärken sie indirekt den verbliebenen Klinikstandort, der rund 30 Kilometer entfernt liegt. Ein zusätzliches MVZ-Fachgebiet, das im Krankenhaus in Haßfurt nicht abgebildet werden kann, würde diesen Verbundgedanken unterlaufen. Vor diesem Hintergrund erscheint nachvollziehbar, weshalb eine mögliche HNO-Ansiedlung strukturell eher außerhalb des MVZ-Systems gedacht werden könnte.
Die wirtschaftliche Seite bleibt der entscheidende Faktor. Den Erhalt der bestehenden MVZ in Ebern zu garantieren, hieße, mögliche Defizite weiterhin auszugleichen. Dieser Ausgleich erfolgt über die Muttergesellschaft, also die Haßberg-Kliniken, und damit mittelbar über den Landkreis. Voraussetzung wäre, dass die Regierung von Unterfranken entsprechende Genehmigungen erteilt und der Kreistag bereit ist, die finanziellen Lasten weiterhin zu tragen. Fiele eine dieser beiden Bedingungen weg, stünde das MVZ vor erheblichen Schwierigkeiten, sofern es nicht aus eigener Kraft wirtschaftlich arbeiten kann.
Die Problematik ist auch anderswo bekannt. Ein Blick in benachbarte Regionen zeigt ähnliche Entwicklungen. Die Main-Post berichtete am 20.7.24 über das MVZ im unterfränkischen Bad Königshofen. Dort habe der Kreistag des Landkreises Rhön-Grabfeld erneut über Ausgleichszahlungen diskutiert, da das Medizinische Versorgungszentrum weiterhin Verluste erwirtschafte. Der Landkreis sehe sich gezwungen, die Defizite zu übernehmen. Diese Entwicklung unterstreicht, dass kommunal getragene MVZ häufig unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen.
Dabei war die ursprüngliche Idee hinter der Gründung solcher Zentren eine andere gewesen. Medizinische Versorgungszentren sollten helfen, dem Hausärztemangel zu begegnen, insbesondere im ländlichen Raum. In kommunaler Trägerschaft sollten sie Versorgungslücken schließen und jungen Ärztinnen und Ärzten attraktive Arbeitsbedingungen bieten. Die Betreiber kümmern sich um Verwaltung, Personal, Abrechnung und Organisation, während die angestellten Mediziner sich auf die Behandlung konzentrieren können. Gerade die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wurde als Argument angeführt, um Nachwuchs zu gewinnen.
Doch die Realität zeigt, dass MVZ selbst mit strukturellen Problemen kämpfen. Der Kostendruck im Gesundheitswesen ist hoch, Honorare sind gedeckelt, Personal- und Sachkosten steigen. In Bayern existieren die meisten MVZ bundesweit, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Innerhalb der Zentren dominieren Hausärzte sowie fachärztlich tätige Internisten, Chirurgen, Orthopäden und weitere Disziplinen. Die Vielzahl der Einrichtungen verdeutlicht, dass das Modell grundsätzlich etabliert ist. Gleichzeitig bedeutet die hohe Zahl nicht automatisch wirtschaftliche Stabilität.
Im Fall von Ebern kommt hinzu, dass die Zukunft der Haßberg-Kliniken selbst nicht losgelöst von bundespolitischen Entwicklungen betrachtet werden kann. Die Gesundheitsreform des Bundes zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft grundlegend „umzustrukturieren“: Von einer Reduzierung um weitere mehrere hundert Standorte [➚] ist die Rede. Sollte der Standort in Haßfurt unter Druck geraten, hätte dies unmittelbare Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften. Die MVZ in Ebern hängen strukturell am Fortbestand der Haßberg-Kliniken. Fiele das Mutterhaus weg oder würde erheblich verkleinert, verlöre auch das ambulante Netz seine organisatorische Basis.
Personelle Verflechtung
Unter kommunalen Entscheidungsträgern herrscht häufig Unsicherheit darüber, ob ein MVZ in öffentlicher Trägerschaft zwangsläufig ein Zuschussbetrieb sein müsse. Manche sehen darin eine Investition in die Daseinsvorsorge, die nicht allein an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen gemessen werden dürfe. Andere warnen davor, dauerhafte Defizite in Zeiten angespannter Haushalte weiter auszudehnen. In Ebern verschärft sich diese Debatte durch die personelle Verflechtung: Wer im Wahlkampf für den Ausbau wirbt, entscheidet im Kreistag mit über die Finanzierung.
Die politischen Aussagen im Wahlkampf erscheinen vor diesem Hintergrund als Versprechen unter Vorbehalt. Ein „Ausbau“ des MVZ in Ebern wäre faktisch wohl auf einen möglichen HNO-Sitz begrenzt – wobei sich nun die Frage stellt, ob ein solcher Sitz tatsächlich im Rahmen der MVZ-Struktur oder vielmehr als eigenständige Niederlassung realisiert werden würde.
Die Schließung des Krankenhauses Ebern hat die Versorgungslandschaft bereits verändert. Das MVZ stellt nun einen der letzten sichtbaren medizinischen Ankerpunkte im früheren Klinikgebäude dar. Der „Erhalt“ wiederum hängt von Genehmigungen, Haushaltslagen und gesundheitspolitischen Großwetterlagen ab.
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