Für Ebern eröffnen sich durch den bayerischen Doppelhaushalt 2026/2027 zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für kommunale Investitionen. Die Stadt erhält aus dem Investitionsbudget des Bundes-„Sondervermögens“ 992.344 Euro. Die Mittel sind Teil eines Programms, mit dem alle Gemeinden im Eberner Land bei der Umsetzung wichtiger Infrastrukturvorhaben unterstützt werden sollen.
Das „Sondervermögen“ ist ein zweckgebundener Fonds außerhalb des regulären Bundeshaushalts. Finanziert wird er über zusätzliche Schulden, die durch Ausnahmen von der Schuldenbremse ermöglicht werden. Die bereitgestellten Gelder werden über mehrere Jahre an Länder und Kommunen verteilt. Bayern erhält aus diesem Programm insgesamt 15,7 Milliarden Euro. Nach Angaben der Staatsregierung sollen die zusätzlichen Mittel vor allem für Investitionen eingesetzt werden, die ohne diese Finanzierung nur schwer umzusetzen wären.
Mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 plant der Freistaat Gesamtausgaben von 168,1 Milliarden Euro. Rund sieben Milliarden Euro der Haushaltseinnahmen stammen dabei aus dem „Sondervermögen“ des Bundes für Infrastruktur. Davon fließen nach Angaben der Staatsregierung etwa fünf Milliarden Euro an die Kommunen, während zwei Milliarden Euro beim Freistaat verbleiben. Der kommunale Anteil am „Sondervermögen“ solle über einen Zeitraum von zwölf Jahren zwischen 60 und 70 Prozent liegen. Auf eine feste Quote habe die Staatsregierung bewusst verzichtet, um auch in den kommenden Jahren flexibel handeln zu können.
Für kommunale Infrastrukturprojekte stehen in den nächsten vier Jahren zwei Milliarden Euro als Investitionsbudget bereit. Die Gelder können unter anderem für den Bau und die Sanierung von Straßen und Brücken, den Bevölkerungsschutz, Bildungsgebäude sowie die Wärme- und Energieversorgung verwendet werden. Die Mittel können bis einschließlich 2032 abgerufen werden. Eine Besonderheit besteht darin, dass die Förderung den Eigenanteil der Kommunen bei Investitionen ersetzen kann.
Die Mittel sind jedoch an klare Vorgaben gebunden. Sie dürfen ausschließlich für Investitionen eingesetzt werden und nicht zur Finanzierung laufender Verwaltungskosten oder zum Ausgleich allgemeiner Haushaltsdefizite. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen wie der Bau oder die Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten, energetische Modernisierungen, Projekte zur Klimaneutralität sowie der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und weiterer kommunaler Infrastruktur.
Damit Kommunen die Fördergelder erhalten, müssen sie die gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes erfüllen. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um eine investive Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von mindestens 50.000 Euro handelt. Die Gelder werden nicht pauschal ausgezahlt, sondern müssen projektbezogen über das seit Mai 2026 freigeschaltete digitale Meldeverfahren beantragt und nachgewiesen werden. Die Auszahlung erfolgt jeweils erst nach bereits erbrachten Leistungen.

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