Die Bürgerinitiative (BI) „ProNatur Tonberg“ ist wieder aktiv. Sie kämpft gegen die Ausweisung des Tonbergs als Windvorranggebiet im Naturpark Haßberge. Die Stadt Ebern und die Bürgerwaldkörperschaft favorisieren dagegen an diesem Standort vier bis sechs Windräder. Der Kirchlauterer Gemeinderat hat aber sein Veto eingelegt und auch die „GUT Haßberge mbH“ hat schon abgewinkt.
Das Gebiet des Tonbergs liegt im Bürgerwald Ebern und damit auch im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Haßberge. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz der Landschaft und der Erholung. Doch seit Februar 2023 ist es mit dem neuen § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einfacher geworden, Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten zu errichten.
Die wichtigsten Aspekte
• Windenergieanlagen sind in Landschaftsschutzgebieten zulässig, wenn sie in einem Windvorranggebiet nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) liegen.
• Bis die Flächenbeitragswerte nach § 5 WindBG erreicht sind, sind Windenergieanlagen auch außerhalb von Windvorranggebieten in Landschaftsschutzgebieten zulässig.
Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen
• Windenergieanlagen sind nicht zulässig in Natura-2000-Gebieten und in Welterbestätten.
• Sie sind wohl auch nicht zulässig, wenn sie zum Beispiel das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen und zumutbare Alternativen möglich sind (§§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz).
Der Naturpark Haßberge ist ein Landschaftsschutzgebiet mit einer Fläche von rund 860 Quadratkilometern. Im Park befinden sich auch mehrere Natura-2000-Gebiete, darunter FFH-Gebiete, Vogelschutz- und Naturschutzgebiete.
Der Tonberg liegt genau zwischen dem Vogelschutzgebiet „Mainaue zwischen Eltmann und Haßfurt“, dem Naturschutzgebiet „Stachelberg“ und dem FFH-Gebiet „ehemaliger Standortübungsplatz Ebern und Umgebung“.
Im Bereich Tonberg – Bürgerwald – Kirchlauter gibt es derzeit keine Windenergieanlagen. Im vielleicht unwahrscheinlichen Fall, dass der „Regionale Planungsverband Main-Rhön“ den Tonberg als Windvorranggebiet aufnehmen würde, müssten zudem weitere Faktoren berücksichtigt werden, darunter:
• Die Windhöffigkeit, die offenbar gegeben ist: An solchen Standorten muss ausreichend Wind wehen, um die Windenergieanlagen wirtschaftlich betreiben zu können.
• Die Entfernung zu Wohnsiedlungen: Windenergieanlagen müssen einen Mindestabstand zu Wohnsiedlungen einhalten, auch wenn die 10-H-Regel nicht mehr gilt.
Ein weiterer Aspekt ist die Höhe der Windräder – aus technischer Sicht sind inzwischen über 280 Meter möglich. Der Bürgerwald könnte damit aussehen wie ein Industriegebiet, und das im Naturpark, warnen Kritiker. Für erholungssuchende Bürger/innen und Touristen sicherlich nicht die erste Wahl.
Die Bürgerinitiative „ProNatur Tonberg“ fordert die Entscheidungsträger auf, den Naturpark Haßberge zu schützen und den Tonberg nicht als Windvorranggebiet auszuweisen.
Die nächste Sitzung des Eberner Stadtrats findet am Donnerstag, 29.2.24, um 18:00 Uhr in der Frauengrundhalle statt. In dieser Sitzung wird der Stadtrat Ebern über die Ausweisung von Windvorranggebieten entscheiden.
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