Krankenhaus Ebern im Bayerischen Landtag: Es geht um alles oder nichts!

Am Dienstag, den 11.11.25 wird die Petition „Erhalt der Haßberg-Klinik Ebern und Wiedereröffnung der stationären Chirurgie“ [➚] im Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags beraten. Diese Petition war im Sommer 2025 von der „Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ eingereicht worden und hat seitdem sowohl die öffentliche als auch die politische Diskussion über die Zukunft des Krankenhauses Ebern angeheizt. Ziel der Petition ist es, sich gegen die Schließung der Klinik zum Jahresende 2025 zu stellen und insbesondere die Wiedereröffnung der stationären Chirurgie zu fordern. Die Sitzung zur Beratung der Petition ist für den Nachmittag des 11.11.25 anberaumt und wird im Maximilianeum, dem Sitz des Bayerischen Landtags, in Saal 2 stattfinden. Ab 13:30 Uhr werden die Mitglieder des Gesundheitsausschusses die Petition, die von Klaus Emmerich und anderen Akteuren der „Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ unterstützt wird, prüfen und möglicherweise Empfehlungen abg...

Klinische Zukunft in Ebern verlangt Erklärungen: dringender Appell an die Kreisräte des Landkreises Haßberge


Pressemitteilung der „Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern“: Die Aktionsgruppe ist bestürzt über die mangelnde Bereitschaft der Kreisräte des Landkreises Haßberge, zur angestrebten Schließung der Haßberg-Klinik Ebern Stellung zu beziehen.

Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R.:

„Drei Antworten von 48 angeschriebenen Kreisräten zeigen ein offensichtliches Desinteresse der Kreisräte gegenüber den berechtigten Sorgen ihrer anvertrauten Bürgerinnen und Bürger. Wirtschaftliche Defizite, wie im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern erläutert, dürfen nicht über die Schließung wohnortnaher lebensrettender klinischer Strukturen entscheiden. Vorrang hat Art. 51 der bayerischen Landkreisordnung, der den Landkreis zum Betrieb wohnortnaher Krankenhäuser verpflichtet …“

Die „Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ erklärt eindringlich:

1. Kein MVZ ersetzt bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen ein wohnortnahes Allgemeinkrankenhaus einschließlich klinischer Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten. Im Zweifelsfall entscheidet dies über Leben und Tod.

2. Die ergänzende Kurzzeitpflege ist offenbar noch nicht vertraglich gesichert. Als externe BRK-Einrichtung entzieht sie sich jeglicher Verfügungsgewalt des Landkreis Haßberge und kann im Fall wirtschaftlicher Defizite jederzeit wieder geschlossen werden. Dann aber stehen die Klinikstationen leer.

3. Es wurde offenbar nie versucht, einen alternativen Klinikträger zu finden, der den bedarfsnotwendigen Klinikstandort weiter betreibt. Wir verweisen hier auf das erfolgreiche Klinikmodell des Bürgerspitals Wertheim. Das insolvente und kurzzeitig geschlossene BRK-Krankenhaus wurde nach großartigem Engagement der Stadt Wertheim unter neuer Trägerschaft wieder eröffnet. Wer 7.995 Einwohnern/-innen die wohnortnahe klinische Versorgung einschließlich Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten verweigert, der muss erklären, warum diese Alternative nie in Erwägung gezogen wurde.

4. Wer die wohnortnahe klinische Versorgung einschließlich Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten verweigert, der muss auch erklären, auf welche Weise lebensrettende klinische Behandlungen alternativ gewährleistet werden können – und zwar zeitnah.

Wir fordern alle Kreisräte auf, zur Petition „Erhalt der Haßberg-Klinik Ebern und Wiedereröffnung der stationären Chirurgie“ [➚] ihre Zustimmung oder Ablehnung schriftlich zu erklären und auch zu begründen.

Himmelkron, 9.9.25, Pressemitteilung [➚] der „Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern“

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