Ebern nach der Krankenhaus-Schließung – zwischen Versprechen und Wirklichkeit

Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 ist in Ebern ein tiefgreifender Einschnitt in der medizinischen Versorgung vollzogen worden. Nach 113 Jahren endete die stationäre Versorgung im Krankenhaus Ebern. Für viele Menschen im Baunach-, Itz-, Weisach- und Lautergrund bedeutet der Verlust ihres wohnortnahen Krankenhauses deutlich längere Wege zur nächsten Klinik und damit eine spürbare Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern [➚] hat Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD) nun nochmals seine Sicht auf die Hintergründe der Schließung sowie auf mögliche Nachnutzungen des Krankenhausgebäudes dargestellt (Seite 9). Dabei beschreibt er die Stilllegung vor allem als Folge struktureller Probleme im Gesundheitswesen. Die Finanzierungssystematik berücksichtige kleinere Häuser nicht ausreichend, zudem sei die Auslastung in Ebern über längere Zeit zu gering gewesen. Häufig seien nicht einmal die Hälfte der Betten belegt gewesen. Aus seiner Sicht sei...

Das Regionalwerk Haßberge – der Traum vom Verkauf des „eigenen“ Ökostroms


Wenn die Sonne scheint und die Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Eberner Bauhofs glitzert, könnte man meinen, der Strom, der aus der heimischen Steckdose fließt, komme direkt von dort. Auf mehreren städtischen Dächern, darunter auch das Feuerwehrhaus, sind Fotovoltaikanlagen installiert. Das neue Windrad auf dem Bretzenstein soll zusätzlichen grünen Strom liefern. Auch Biogasanlagen wie in Losbergsgereuth [➚] tragen zur regionalen Energieproduktion bei.

„Regional erzeugter Ökostrom“ – das klingt nach kurzen Wegen, nach Unabhängigkeit, nach Energie, die vor der eigenen Haustür entsteht. Doch was bedeutet das eigentlich? Fachleute erklären, dass Strom kein Produkt ist, das sich gezielt von einem bestimmten Erzeuger zum Verbraucher leiten lässt. Es gibt kein eigenes Kabel für jede Anlage und keinen separaten Stromweg für jede Gemeinde. Windräder, Fotovoltaikanlagen und Biogasanlagen speisen ihren Strom in ein gemeinsames Stromnetz ein. Dieses Netz wird in der Region Ebern vom Bayernwerk, dem größten Verteilnetzbetreiber Bayerns, betrieben.

Von dort aus wird der Strom an alle Endverbraucher verteilt – unabhängig davon, wo er produziert wurde. Der Strom „nimmt den Weg des geringsten Widerstands“, wie Fachleute sagen. Wer also in Ebern eine Lampe einschaltet, erhält Energie aus genau der Quelle, die physikalisch am nächsten liegt. An sonnigen Tagen kann der elektrische Strom aus der Fotovoltaikanlage auf dem Dach städtischer Gebäude stammen, an trüben, windigen Tagen vielleicht von den Windrädern bei Welsberg – oder auch Strom aus anderen Gebieten und Quellen. Egal, welcher Stromanbieter auf der Rechnung steht, ob Eon oder Regionalwerk: Der physikalische Strom bleibt immer der selbe.

Entscheidend ist die Menge, die bilanziell in die Netze eingespeist wird – sie ermöglicht rechnerisch den Bezug von „regionalem Strom“. So können die Energieversorger rechnerisch nachweisen, dass die Menge, die sie an Kunden verkaufen, in gleicher Höhe aus erneuerbaren Anlagen stammt. So soll ein regionaler Tarif entstehen, der symbolisch zeigt, dass die Region ihren eigenen Bedarf decken kann – auch wenn der Strom selbst Teil des bundesweiten Netzes ist.

In einem Blog aus der Nachbarschaft [➚] hieß es kürzlich, viele Verbraucher ließen sich quasi von regionalen Ökostrom-Labels einlullen. Der Autor zog indirekt einen Vergleich zum Lebensmittelbereich: Der Gedanke vom „lokal erzeugten Biostrom“ klinge sympathisch, sei aber ein Märchen. Strom bleibe immer Teil des Netzes, und kein Anbieter kann beeinflussen, woher der Strom für den Kunden stammt.

Der Blogger warnte davor, „sein Geld zum Fenster hinauszuwerfen“, indem man teure Regionaltarife abschließt, die physikalisch keine Änderung bewirken. Auf Vergleichsportalen fänden sich Strompreise von teils unter 24 Cent pro Kilowattstunde – deutlich günstiger als viele Ökostromtarife, die mit 29 oder 30 Cent pro Kilowattstunde werben. Denn die Energiewende steht fest: 80 % erneuerbare Energien bis 2030 in der Summe ist das Ziel der Bundesregierung – egal von welchem Stromanbieter.

„Regionalwerk Haßberge“ – ein Projekt mit offenem Ausgang

Nichtsdestotrotz wurde im Jahr 2024 das „Regionalwerk Haßberge“ als gemeinsames Kommunalunternehmen gegründet. Es sollte den in der Region produzierten grünen Strom bündeln und als eigenen Tarif vermarkten. Der Landrat des Landkreises Haßberge, Wilhelm Schneider (CSU), kündigte damals an, dass das „Regionalwerk Haßberge“ schon Mitte 2025 als Energieversorger an den Start gehen würde. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollten dann einen Tarif beziehen können, der sich „aus eigenen Windparks und Fotovoltaikanlagen“ speise – welch ein Versprechen.

Doch nun neigt sich das Jahr 2025 seinem Ende zu – und von einem solchen Tarif fehlt jede Spur. Von Preisen, Startterminen oder Vertragsbedingungen ist nichts zu lesen. Nun herrscht Ratlosigkeit. Niemand kann oder will genau sagen, wie weit die Arbeiten tatsächlich vorangekommen sind.

Viel Kapital aus Ebern, wenig Klarheit

Alle 26 Gemeinden des Landkreises sowie der Landkreis selbst beteiligten sich an diesem „Regionalwerk Haßberge“. Insgesamt wurde ein Eigenkapital von rund 1,16 Millionen Euro eingesammelt. Die Stadt Ebern beteiligte sich mit einer Stammeinlage von 7.200 Euro und einer zusätzlichen Einlage von 88.500 Euro. Die Gesamteinlage von 95.700 Euro sollte auf zwei Jahre verteilt werden ­– Geld, das der Stadt an anderer Stelle fehlt.

Bürgermeister Jürgen Hennemann bezeichnete den Beitritt damals als „zukunftsträchtigen Schritt“. Ziel sei es, den in der Region produzierten Strom zu „stabilen Preisen zu verkaufen“. Ausschüttungen oder Gewinne seien in den ersten Jahren zwar nicht zu erwarten, so der Bürgermeister – der Nutzen liege im Aufbau regionaler Strukturen und in der Unabhängigkeit von überregionalen Energiekonzernen.

Rechtlich bedeutet die Form eines Kommunalunternehmens allerdings, dass die Trägerkommunen grundsätzlich unbeschränkt haften, falls das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät. Artikel 89 der Bayerischen Gemeindeordnung legt fest, dass eine Gemeinde „für die Verbindlichkeiten des Kommunalunternehmens unbeschränkt haftet, soweit nicht Befriedigung aus dessen Vermögen zu erlangen ist“.

In der Satzung des Regionalwerks findet sich zwar die Formulierung, die Träger seien nicht verpflichtet, Verluste auszugleichen. Dennoch bleibt die Gewährträgerhaftung bestehen – ein Punkt, der in der Öffentlichkeit kaum beachtet wurde.

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