In Ebern ist nach der Kommunalwahl vom 8.3.26 eine zentrale Personalfrage noch offen: Wer wird künftig als zweiter und dritter Bürgermeister an der Seite der neuen Rathauschefin stehen? Während die Bürgerinnen und Bürger mit der Stichwahl am 22.3.26 bereits über das Amt an der Spitze entschieden haben, richtet sich der Blick nun auf den Stadtrat.
Mit Isabell Zimmer (CSU) hat Ebern eine neue erste Bürgermeisterin. Sie setzte sich in der Stichwahl gegen Harald Pascher (FDP / Freie Bürger) durch. Anders als dieses Amt werden die weiteren Bürgermeister jedoch nicht direkt von der Bevölkerung bestimmt. Ihre Wahl erfolgt erst in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stadtrats, die üblicherweise im Mai stattfindet.
Bis dahin bleibt offen, wer die beiden Stellvertreterposten übernimmt. In der vergangenen Amtszeit hatte Harald Pascher das Amt des zweiten Bürgermeisters inne. Er gehört auch dem neuen Stadtrat wieder an und zählt zu den Stimmenstärksten der Wahl. Ebenfalls ein starkes Ergebnis erzielte Marion Müller (CSU), die deshalb als mögliche Kandidatin gehandelt werden kann.
Machtverhältnisse
Ein Blick auf die Sitzverteilung verdeutlicht die Ausgangslage: Der Stadtrat umfasst 20 Sitze, hinzu kommt die Stimme der Bürgermeisterin. Für eine Mehrheit sind damit 11 Stimmen erforderlich. Die CSU stellt acht Stadträte und kann voraussichtlich mit der Stimme der Jungen Liste rechnen, die als politisch nahestehend gilt. Zusammen mit der Bürgermeisterin käme dieses Lager damit auf zehn Stimmen und verfehlt die absolute Mehrheit um eine Stimme. Damit bleibt die CSU bei den anstehenden Wahlen auf Unterstützung aus anderen Fraktionen angewiesen – gleichzeitig sind auch Gegenkandidaten ohne Stimmen aus diesem Umfeld nicht mehrheitsfähig.
In der Praxis orientieren sich viele Kommunen am politischen Proporz. Üblicherweise beansprucht die zweitstärkste Fraktion das Amt des zweiten Bürgermeisters, während die drittstärkste Kraft den dritten Bürgermeister stellt. Trotzdem könnte die CSU Anspruch auf den zweiten Bürgermeisterposten erheben. Für das dritte Amt könnte dann unter anderem Harald Pascher in Frage kommen, der im Wahlkampf auch Unterstützung von SPD und UWE erhalten hatte.
Wie diese Entscheidungen letztlich ausfallen, hängt jedoch nicht allein von der rechnerischen Stärke ab. In bayerischen Kommunen sind politische Absprachen im Vorfeld solcher Wahlen üblich. Fraktionen stimmen sich untereinander ab, um Mehrheiten zu sichern. Solche Vereinbarungen sind rechtlich zulässig.
Wahlverfahren
Gleichzeitig ist die Wahl selbst an klare Vorgaben gebunden. Sie erfolgt in geheimer Abstimmung innerhalb des Stadtrats, jedoch in öffentlicher Sitzung. Jedes Mitglied ist dabei aber nicht an vorherige Absprachen gebunden und kann frei entscheiden. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass das Ergebnis trotz möglicher Bündnisse im Vorfeld offen bleibt.
Rechtsgrundlage ist die Bayerische Gemeindeordnung. Demnach wählt der Stadtrat die weiteren Bürgermeister aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang keine Mehrheit zustande kommen, ist eine Stichwahl vorgesehen.
Auch die Frage, ob neben dem zweiten ein dritter Bürgermeister bestellt wird, liegt im Ermessen des Gremiums. In Ebern ist dieses Amt bislang vorgesehen, so dass wohl erneut zwei Stellvertreter zu bestimmen sind. Bis zur konstituierenden Sitzung bleibt somit Raum für Gespräche, taktische Überlegungen und mögliche Bündnisse innerhalb des neu zusammengesetzten Stadtrats.

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