Gesundheitsreform sorgt für wachsende Unruhe in unseren Regionen


Der Finanzdruck auf Kliniken nimmt weiter zu: In der jüngsten Sitzung des Kreistags im Landkreis Haßberge ist intensiv über die schwierige finanzielle Lage des Kreishaushalts gesprochen worden. Ein zentrales Thema ist dabei die wirtschaftliche Situation der Haßberg-Kliniken gewesen, die nach wie vor auf umfangreiche Unterstützung angewiesen sind. Den vorgelegten Zahlen zufolge werde zur Abdeckung des aktuellen Defizits ein Betriebskostenzuschuss von etwa 5,1 Millionen Euro erforderlich. Bereits seit mehreren Jahren arbeiten die Kliniken defizitär, weshalb der Landkreis seit 2016 regelmäßig finanzielle Hilfen leiste, die sich inzwischen auf über 30 Millionen Euro summiert hätten. Mit der Schließung des Klinikstandorts Ebern Ende 2025 hätte man versucht, die Verluste zu verringern. Ob dieser Schritt den gewünschten Effekt gebracht habe, lasse sich derzeit jedoch noch nicht abschließend beurteilen. Dass die angespannte Lage im Gesundheitswesen kein Einzelfall ist, wird auch durch die jüngst verabschiedete Resolution des Stadtrats Bayreuth deutlich.

Bayreuth positioniert sich gegen Bundespläne

In Bayreuth hat sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung intensiv mit den Auswirkungen bundespolitischer Entscheidungen auf die regionale Krankenhauslandschaft auseinandergesetzt und eine umfassende Resolution verabschiedet. Im Zentrum steht die Sorge, dass die aktuellen Reformvorhaben des Bundes die Stabilität der medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum erheblich beeinträchtigen könnten.

Nach Darstellung des Gremiums solle das vom Bundeskabinett vorgelegte Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung in seiner jetzigen Form zurückgewiesen werden. Stattdessen sei eine grundlegende Überarbeitung erforderlich, die unter Einbindung von Fachleuten aus Kliniken und dem vertragsärztlichen Bereich erfolgen müsse. Die geplanten Regelungen hätten das Potenzial, weitreichende Auswirkungen auf das gesamte Versorgungssystem zu entfalten.

Sorge um flächendeckende Versorgung

Im Resolutionstext [➚] wird dargelegt, dass die negativen Folgen sämtliche Leistungserbringer betreffen könnten. Neben Krankenhäusern seien auch Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdienste betroffen. Gerade im ländlichen Raum werde die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung zunehmend schwieriger.

Zudem wird hervorgehoben, dass der aktuelle Gesetzgebungsprozess das Vertrauen in eine langfristig verlässliche Gesundheitspolitik untergraben könne. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Krankenhausstrukturreform problematisch, deren Umsetzung auf Planungssicherheit angewiesen sei. In Oberfranken könnten bereits erzielte Fortschritte gefährdet werden.

Klinikum Bayreuth im Mittelpunkt

Eine besondere Bedeutung kommt dem Klinikum Bayreuth zu, das von Stadt und Landkreis gemeinsam getragen wird. Jährlich würden dort mehr als 35.000 stationäre Patientinnen und Patienten versorgt. Das Einzugsgebiet reiche weit über die Region hinaus und umfasse auch hochspezialisierte medizinische Leistungen.

Im Vertrauen auf frühere Zusagen des Bundesgesundheitsministeriums seien in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen in Personal erfolgt. Vor allem im Pflegebereich und im ärztlichen Dienst seien zusätzliche Stellen geschaffen worden, um die Anforderungen der Krankenhausstrukturreform zu erfüllen. Diese Maßnahmen würden weiterhin fortgesetzt. Gleichzeitig sei es gelungen, die wirtschaftliche Situation schrittweise zu stabilisieren.

Ein früherer Eingriff des Bundes in die Krankenhausfinanzierung habe diese Entwicklung jedoch bereits gebremst. Dieser sei mit der Zusicherung verbunden gewesen, dass es sich um eine einmalige Maßnahme handeln werde. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf werde diese Zusage nach Einschätzung des Stadtrats infrage gestellt.

Kritik an zentralen Gesetzesinhalten

Im Detail richtet sich die Kritik gegen mehrere geplante Regelungen. Dazu gehört die Streichung der Finanzierung pflegeunterstützender Maßnahmen sowie die ausbleibende Refinanzierung von tariflich vereinbarten Gehaltssteigerungen für Pflegekräfte. Diese Instrumente seien ursprünglich eingeführt worden, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Auch die vorgesehene Begrenzung der Preisentwicklung wird als problematisch bewertet. Die Orientierung an der sogenannten Grundlohnrate bilde die tatsächlichen Kostensteigerungen in den Kliniken nicht ausreichend ab. Insbesondere steigende Ausgaben für Energie und medizinischen Bedarf könnten so nicht gedeckt werden. Dies führe zu einer wachsenden finanziellen Schieflage.

Darüber hinaus wird bemängelt, dass der angekündigte Bürokratieabbau im Gesetzentwurf nicht erkennbar sei. Stattdessen werde der Verwaltungsaufwand weiter erhöht, was zusätzliche personelle Ressourcen binde.

Besondere Risiken für sensible Bereiche

Nach Einschätzung des Stadtrats könnten sich die geplanten Maßnahmen besonders stark auf sensible Versorgungsbereiche auswirken. Dazu zählen die Kinderklinik, die Geburtshilfe sowie die zentrale Notaufnahme. Bereits bestehende Defizite könnten sich weiter verschärfen.

Eine Einschränkung der Leistungen in diesen Bereichen hätte weitreichende Folgen für die gesamte Region. Durch die fortschreitende Konzentration von medizinischen Angeboten im Zuge der Strukturreform würden diese Einrichtungen künftig noch stärker beansprucht.

Auch die Luftrettung wird als unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Infrastruktur hervorgehoben. Die geplanten finanziellen Regelungen könnten jedoch die wirtschaftliche Grundlage dieses Systems gefährden. Insbesondere für ländliche Regionen sei eine funktionierende Luftrettung von zentraler Bedeutung.

Finanzielle Lasten für Kommunen

Ein weiterer zentraler Punkt der Resolution betrifft die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Darstellung des Stadtrats gehe ein Großteil des Defizits auf Leistungen zurück, die eigentlich vom Bund zu tragen wären. Diese sogenannten versicherungsfremden Leistungen würden jedoch über die Beiträge der Versicherten finanziert.

Die daraus entstehenden Belastungen träfen letztlich auch die Kommunen als Träger von Krankenhäusern. Für Städte wie Bayreuth könne dies erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Gleichzeitig würden auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen zunehmend unter Druck geraten.

Aktionsgruppe warnt vor strukturellem Wandel

Parallel zur kommunalpolitischen Debatte hat sich auch die „Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ zu Wort gemeldet. Die Initiative weist darauf hin, dass mehrere aktuelle Gesetzesvorhaben zusammengenommen eine weitreichende Veränderung der Krankenhauslandschaft zur Folge haben könnten.

So habe der Bundesrat dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zugestimmt, wodurch die Einflussmöglichkeiten der Länder eingeschränkt würden. Dies könne insbesondere in ländlichen Regionen die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung erschweren.

Auch der Entwurf eines neuen Notfallgesetzes stoße auf Bedenken. Vorgesehen sei, nur ausgewählte Krankenhäuser mit integrierten Notfallzentren auszustatten. Die Entscheidung darüber solle ein erweitertes Gremium treffen, was zu einer ungleichen Verteilung von Versorgungsstrukturen führen könne.

Im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wird darauf hingewiesen, dass die finanziellen Spielräume der Krankenhäuser weiter eingeschränkt werden könnten. Gleichzeitig setze der Transformationsfonds Anreize für strukturelle Veränderungen wie Konzentrationen oder Umwandlungen von Kliniken.

Regionale Entwicklungen im Spannungsfeld der Bundespolitik

Die aktuellen Entwicklungen in Bayreuth und im Landkreis Haßberge verdeutlichen, wie eng die finanzielle Lage der Krankenhäuser mit den politischen Rahmenbedingungen auf Bundesebene verknüpft ist. Während vor Ort weiterhin um tragfähige Lösungen gerungen wird, bleibt die Unsicherheit über die künftige Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung ein wichtiges Thema in der Region.


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