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In Ebern sind die fünf Ortssprecher für die Stadtteile, die nicht durch einen regulär gewählten Stadtrat im Eberner Rathaus vertreten sind, inzwischen gewählt und fast alle vereidigt. Damit ist ein Verfahren so gut wie abgeschlossen, das sich über mehrere Monate nach der Kommunalwahl vom 8.3.26 hingezogen hat. Am 30.7.26 wurden vier von fünf Ortssprecher/innen im Stadtrat durch Bürgermeisterin Isabell Zimmer (CSU) vereidigt. Der neue Eberner Stadtrat hatte seine Amtsperiode bereits am 1.5.26 begonnen.
Bemerkenswert ist dabei der vergleichsweise lange zeitliche Vorlauf. Denn die Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine Ortssprecherwahl sind in der Bayerischen Gemeindeordnung grundsätzlich geregelt. In der Nachbarstadt Seßlach war die Angelegenheit deutlich früher abgeschlossen. Dort stand die Vereidigung der Ortssprecher bereits am 5.5.26 auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung. In Ebern hingegen fanden die eigentlichen Wahlen erst Ende Juni und im Juli 2026 statt. Zwischen dem Beginn der neuen kommunalen Amtsperiode und der Vereidigung lagen damit gut drei Monate.
Vor dem Hintergrund des Eberner Kommunalwahlkampfs, in dem wiederholt von einem „frischen Wind“ die Rede war, fällt der vergleichsweise lange Zeitraum bis zur Vereidigung der Ortssprecher durchaus auf. Die Ortssprecher sollen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ihrer Stadtteile gegenüber dem Stadtrat vertreten und zugleich eine Verbindung zwischen den Ortsteilen und der Stadtverwaltung herstellen.
Fünf Ortssprecher für die nicht vertretenen Stadtteile
In den einzelnen Ortsversammlungen wurden Hanna Blauberger für Gemünd und Welkendorf, Andreas Leibold für Reutersbrunn, Marco Wittmann für Neuses am Raueneck, Sandra Welsch für Eyrichshof, Rotenhan, Specke, Kurzewind und Siegelfeld sowie Patrick Schneider für Brünn und Frickendorf als Ortssprecher gewählt. Günter Huppmann vertritt den Stadtteil Weißenbrunn als Stadtrat der CSU.
Die Wahltermine lagen zwischen dem 30.6.26 und dem 15.7.26. Den Anfang machten die Stadtteile Welkendorf und Gemünd. Dort fand die Ortsversammlung am 30.6.26 um 18:00 Uhr im Gemeindehaus Weißenbrunn statt. Einen Tag später, am 1.7.26, folgte Reutersbrunn. Dort trafen sich die Wahlberechtigten um 18:00 Uhr in der alten Schule.
Am 13.7.26 waren Brünn und Frickendorf an der Reihe. Die Wahl fand um 18:00 Uhr im Sportheim des FC Frickendorf statt. Am folgenden Tag wurde die Vertretung für Eyrichshof, Sachsenhof, Siegelfeld, Specke und Kurzewind gewählt. Die Ortsversammlung begann um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus Eyrichshof. Den Abschluss bildete am 15.7.26 die Versammlung für Neuses am Raueneck im dortigen Gemeindehaus.
Damit haben nun auch jene Stadtteile wieder eine unmittelbare Stimme im Stadtrat, die nach der Kommunalwahl nicht durch ein reguläres Stadtratsmandat vertreten sind. Die fünf neuen Ortssprecher übernehmen dabei unterschiedliche Ausgangslagen.
Hanna Blauberger, die nun Gemünd und Welkendorf als Ortssprecherin vertritt, war bereits bei der Kommunalwahl 2026 auf der Liste der Unabhängigen Wähler Ebern (UWE) als Kandidatin für den Stadtrat angetreten. Bei der Stadtratswahl am 8.3.26 erhielt sie 349 Stimmen und lag damit auf Platz 16 der UWE-Liste. Blauberger arbeitet nach Angaben der Verwaltungsgemeinschaft Ebern seit Dezember 2024 in der nichttechnischen Bauverwaltung im Bereich Wasserrecht. Auch im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft vom 24.7.26 wird sie als Mitarbeiterin der Bauverwaltung aufgeführt.
Diese Konstellation ist rechtlich interessant, weil für reguläre ehrenamtliche Stadtratsmandate andere Regeln gelten als für das Amt des Ortssprechers. Wäre Blauberger in den Stadtrat gewählt worden, hätte sich die Frage einer möglichen Unvereinbarkeit von Beschäftigung bei der Gemeinde und Stadtratsmandat gestellt. Für das Amt der Ortssprecherin gelten dagegen andere Voraussetzungen.
In Reutersbrunn wurde Andreas Leibold erneut zum Ortssprecher gewählt. Er hatte 2026 nicht für den Stadtrat kandidiert. Die Unabhängigen Wähler Ebern (UWE), die früher unter dem Namen Freie Wähler Ebern auftraten, führen ihn auf ihrer Internetseite als Kassenprüfer. Leibold wurde nach seiner erneuten Wahl ebenfalls im Stadtrat vereidigt.
Für Neuses am Raueneck übernimmt Marco Wittmann das Amt. Auch er hatte bei der Stadtratswahl 2026 nicht kandidiert. Wittmann wurde nach seiner Wahl von Bürgermeisterin Isabell Zimmer offiziell im Stadtrat willkommen geheißen und vereidigt.
Eine bekannte Rückkehr gibt es in der Gruppe Eyrichshof, Rotenhan, Specke, Kurzewind und Siegelfeld. Dort übernimmt Sandra Welsch erneut das Amt der Ortssprecherin. Sie hatte diese Funktion bereits seit 2018 ausgeübt. Nach der Kommunalwahl 2020 war das Amt entfallen, weil Hermann Freiherr von Rotenhan aus Eyrichshof in den Stadtrat eingezogen war und der Stadtteil damit dort vertreten war.
Bei der Kommunalwahl 2026 schaffte von Rotenhan den erneuten Einzug in den Stadtrat nicht. Damit war die Voraussetzung für eine erneute Ortssprecherwahl in dem Bereich gegeben. Welsch selbst war diesmal für die CSU zum Stadtrat angetreten. Mit 750 Stimmen erreichte sie Platz 15 der CSU-Liste, was jedoch nicht für ein Stadtratsmandat reichte.
Patrick Schneider schließlich wurde für Brünn und Frickendorf gewählt. Seine Wahl fand am 13.7.26 im Sportheim des FC Frickendorf statt.
Warum die Wahlen überhaupt notwendig werden
Die Möglichkeit, einen Ortssprecher zu wählen, ist nicht für jeden Stadtteil automatisch gegeben. Die Bayerische Gemeindeordnung knüpft das Amt an bestimmte Voraussetzungen. So muss der betreffende Gemeindeteil am 18.1.1952 noch eine selbstständige Gemeinde gewesen sein. Außerdem darf der Stadtteil derzeit nicht durch ein reguläres Mitglied im Gemeinderat beziehungsweise Stadtrat vertreten sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie eine Ortssprecherwahl eingeleitet werden kann.
Die erste Möglichkeit ist ein Bürgerantrag. In diesem Fall müssen mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des betreffenden Ortsteils die Wahl schriftlich beantragen. Eine solche Unterschriftensammlung [➚] kann naturgemäß Zeit in Anspruch nehmen. Genau deshalb ist diese Variante organisatorisch aufwendiger als die beiden anderen Wege.
Ein Bürgerantrag ist allerdings nicht in jedem Fall erforderlich. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Gemeinderat beziehungsweise Stadtrat selbst die Wahl eines Ortssprechers beschließt. In diesem Fall muss zuvor keine entsprechende Unterschriftensammlung durchgeführt werden.
Als dritte Möglichkeit kann die Gemeinde die Durchführung von Ortssprecherwahlen durch eine Satzung festlegen. Auch dann ist ein gesonderter Antrag der Bürgerinnen und Bürger nicht erforderlich. Die Gemeinde schafft damit eine allgemeine Regelung für die entsprechenden Ortsteile.
Für die Frage, warum es in Ebern nach dem Amtsantritt des neuen Stadtrats bis zu den Wahlen so lange dauerte, ist deshalb entscheidend, welcher Weg in den jeweiligen Stadtteilen gewählt beziehungsweise angewandt wurde. Eine Wahl aufgrund eines Bürgerantrags setzt zunächst das Sammeln und Prüfen der erforderlichen Unterschriften voraus. Bei einem Ratsbeschluss oder einer entsprechenden Satzungsregelung entfällt dieser Schritt.
Die Ortsversammlung als eigentliche Wahl
Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, folgt die eigentliche Wahl. Dafür beruft die Erste Bürgermeisterin die Ortsversammlung ein. Alternativ kann die Bürgermeisterin eine geheime briefliche Abstimmung anordnen.
Bei einer solchen brieflichen Abstimmung werden Ort und Zeit der Wahl öffentlich bekannt gemacht. Die Wahlberechtigten erhalten die erforderlichen Briefwahlunterlagen von Amts wegen. Welche Form gewählt wird, hängt damit auch vom konkreten Verfahren der Gemeinde ab.
In Ebern wurden die Ortssprecher in diesem Jahr über Ortsversammlungen gewählt. Die Termine wurden für die jeweiligen Stadtteile beziehungsweise Gruppen von Stadtteilen bekannt gemacht. Bei der Wahl selbst gelten andere Regeln als bei einer regulären Kommunalwahl. Die Stimmabgabe erfolgt mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder stimmberechtigte Bürger hat eine Stimme. Zwar können die zuvor genannten Bewerber gewählt werden, die Wahl ist aber ausdrücklich nicht an eine feste Kandidatenliste gebunden.
Echte freie Wahl
Damit besteht eine echte freie Wahl. Wer wahlberechtigt ist, kann auch einen anderen wählbaren Bürger des eigenen Stadtteils auf dem Stimmzettel eintragen. Der Name muss eindeutig und gut lesbar angegeben werden. Maßgeblich ist am Ende die Zahl der Stimmen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Kommt es zu einer Stimmengleichheit, entscheidet das Los.
Diese Besonderheit unterscheidet die Ortssprecherwahl deutlich von einer klassischen Kommunalwahl. Dort sind die Kandidaturen und Wahlvorschläge wesentlich stärker formalisiert. Bei der Ortssprecherwahl können dagegen auch während des Wahlvorgangs andere wählbare Bürger berücksichtigt werden.
Auch für die Wahlvorschläge selbst gibt es keine mit einer Kommunalwahl vergleichbaren gesetzlichen Quoren für Unterstützungsunterschriften. Die Kandidaten können bei einer Ortsversammlung unmittelbar vorgeschlagen werden. Bei einer Briefwahl können Wahlvorschläge innerhalb einer von der Gemeinde bestimmten Frist formlos eingereicht werden.
Wer darf überhaupt wählen?
Wahlberechtigt sind die Einwohner des jeweiligen Ortsteils, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein mindestens zweimonatiger Aufenthalt im jeweiligen Gemeindeteil mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen, also der Hauptwohnung.
Die Regelung soll sicherstellen, dass die Entscheidung tatsächlich von den Bürgerinnen und Bürgern getroffen wird, die in dem betreffenden Ortsteil ihren Lebensmittelpunkt haben. Der Ortssprecher soll die Anliegen des jeweiligen Ortsteils in den Stadtrat einbringen und als Ansprechpartner für die örtliche Bevölkerung dienen. Bei Angelegenheiten, die den eigenen Bereich in besonderer Weise betreffen, muss er angehört werden.
Allerdings verfügt ein Ortssprecher nicht über ein reguläres Stimmrecht im Stadtrat. Er nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil und kann Anträge zu Angelegenheiten des eigenen Ortsteils stellen. Das gilt grundsätzlich auch für nichtöffentliche Sitzungen. Damit erhält der Ortssprecher Einblick in die Beratungen des Stadtrats, ohne selbst über ein Stimmrecht wie ein gewähltes Stadtratsmitglied zu verfügen.
Gerade diese Stellung macht das Amt zu einem Bindeglied zwischen dem jeweiligen Stadtteil und der Gesamtgemeinde. Der Ortssprecher kann Anliegen aus dem Ort in die kommunalpolitische Beratung einbringen, Entscheidungen des Stadtrats nachvollziehen und die Interessen des eigenen Stadtteils gegenüber der Stadt vertreten.
Besonderheit: Beschäftigung bei der Stadt schließt das Amt nicht aus
Was, wenn ein Kandidat bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern arbeitet? Für ein reguläres ehrenamtliches Stadtratsmandat gelten hier besondere Unvereinbarkeitsregeln. Nach Art. 31 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung können Arbeitnehmer und Beamte der eigenen Gemeinde grundsätzlich nicht gleichzeitig ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates sein. Hintergrund ist die Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen dem Beschäftigungsverhältnis und der politischen Tätigkeit.
Das Amt des Ortssprechers ist jedoch anders ausgestaltet. Ein Ortssprecher ist kein stimmberechtigtes Mitglied des Stadtrats. Er nimmt lediglich mit beratender Stimme teil und besitzt ein Antragsrecht für örtliche Angelegenheiten. Deshalb greift die für reguläre Ratsmitglieder geltende Unvereinbarkeit von kommunaler Beschäftigung und Mandat hier nicht in gleicher Weise. Die Tätigkeit bei der Verwaltung schließt die Wahl zur Ortssprecherin oder zum Ortssprecher grundsätzlich nicht aus, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ganz ohne mögliche Berührungspunkte mit dem Arbeitsverhältnis ist das Amt allerdings nicht. Bei konkreten Angelegenheiten kann ein Mitwirkungsverbot greifen. Betrifft eine Beratung beispielsweise unmittelbar arbeitsrechtliche Belange, das eigene Gehalt oder eine direkte Angelegenheit der eigenen Dienststelle, kann eine Beteiligung an der Beratung ausgeschlossen sein.
Auch organisatorisch können sich Überschneidungen ergeben. Wenn eine Mitarbeiterin der Verwaltung beruflich mit einem Sachverhalt befasst ist, den sie gleichzeitig als Ortssprecherin politisch im Stadtrat aufgreifen möchte, müssen die jeweiligen Rollen voneinander getrennt werden.
Zwischen Beginn der neuen Amtsperiode und der Vereidigung der neuen Ortssprecher/innen liegen nahezu drei Monate
In Ebern war damit nicht nur die Wahl selbst ein mehrstufiger Vorgang. Auch zwischen dem Beginn der neuen Stadtratsperiode, den einzelnen Wahlterminen und der späteren Vereidigung lagen etliche Wochen.
Die Kommunalwahl hatte am 8.3.26 stattgefunden. Bürgermeisterin Isabell Zimmer und der neu gewählte Stadtrat traten am 1.5.26 ihre neuen Ämter beziehungsweise Mandate an. Die Ortssprecherwahlen folgten erst ab Ende Juni 2026. Nach Abschluss der einzelnen Ortsversammlungen wurden die Gewählten schließlich am 30.7.26 im Stadtrat vereidigt.
Der Vergleich mit Seßlach macht den Unterschied beim zeitlichen Ablauf besonders deutlich. Dort war die Vereidigung der Ortssprecher bereits für die Stadtratssitzung am 5.5.26 vorgesehen. In Ebern lagen zwischen dem Beginn der neuen Amtsperiode und der Vereidigung dagegen nahezu drei Monate.
Überdenkenswert erscheint daher der Ablauf des künftigen Verfahrens in Ebern. Die Bayerische Gemeindeordnung sieht dafür unterschiedliche Wege vor: Die Wahl kann durch einen Bürgerantrag angestoßen werden, der Stadtrat kann sie selbst beschließen oder die Gemeinde kann sie durch Satzung vorsehen. Welcher dieser Wege beschritten wird, hat unmittelbaren Einfluss darauf, welche Schritte zunächst erforderlich sind und wie viel Zeit bis zur eigentlichen Wahl vergeht.
Seßlach konnte seine acht Ortssprecher bereits am 5.5.26 vereidigen, da die dafür erforderlichen Ortsversammlungen schon im April stattgefunden hatten. Die Stadtratswahl war am 8.3.26 erfolgt; die neue Amtszeit von Stadtrat und Bürgermeister begann am 1.5.26. Ortssprecher in Bischwind bei Heilgersdorf wurde Udo Jahn.

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